Der städtische Kinder- und Jugendschutz ist Teil der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Der Kinder- und Jugendschutz richtet sein Angebot an Gewerbetreibende, Veranstalter und Eltern, aber auch Heranwachsende, die wissen wollen, was laut Gesetz verboten ist.
Zu den Aufgaben des Sachgebiets gehören der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII und damit Angebote im Präventionsbereich sowie Aktivitäten zur Vorbeugung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Im Vordergrund stehen Auskunft und Informationen über das Jugendschutzgesetz, das beispielsweise die Frage regelt, wie lange sich Minderjährige in Diskotheken aufhalten dürfen, und den öffentlichen Konsum von Alkohol und Zigaretten einschränkt bzw. verbietet. Im Vorfeld von Veranstaltungen, Volks- und Stadtteilfesten wird auf Anfrage der Veranstalter gemeinsam in Betracht gezogen, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beitragen bzw. zur Eindämmung von Alkoholmissbrauch und anderen Gefährdungen für Minderjährige getroffen werden können. Neben restriktiven Kontrollen durch den städtischen Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und die Polizei wird hier durch aufklärende Maßnahmen ein präventiver Ansatz verfolgt.
Die Ausgabe von Informationsmaterialien und Elternabende tragen dazu bei, das Wissen um den kommunalen Kinder- und Jugendschutz und das Jugendschutzgesetz zu erhöhen.
Im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes initiiert der städtische Kinder- und Jugendschutz Präventionsprojekte in den Bereichen Sucht, Gewalt und Medien. Im Wesentlichen richtet sich das Angebot an Schulen.
Das Sachgebiet Kinder- und Jugendschutz ist eine Netzwerkstelle, die in verschiedene Facharbeitskreise bzw. Arbeitszusammenhänge eingebunden ist. Hierzu zählen der Arbeitskreis Suchtprävention, der Arbeitskreis "HaLT", der Beirat des Braunschweiger Fanprojekts, das Mediennetzwerk u.a.
Die Geschäftsführung des "Netzwerks gegen Gewalt- Braunschweig präventiv" und der AG Jugendschutz obliegt direkt dem städtischen Kinder- und Jugendschutz.
Es entstehen keinerlei Kosten für unser Angebot.