Das BuT richtet sich an etwa 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.
Leistungen für Tagesausflügen in KiTa und Schule, Klassenfahrten, Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Außerdem können Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Eine qualifizierte Lernförderung ist möglich, wenn die wesentlichen Lernziele (i. d. R. die Versetzung) von Kindern und Jugendlichen in der Schule gefährdet sind.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen i. d. R. nur auf Antrag und in Form von Gutscheinen bzw. als Direktzahlung an die Anbieter erbracht werden (Ausnahme: Schulbedarf, Schülerbeförderung). Eine nachträgliche Erstattung verauslagter Kosten ist damit grundsätzlich nicht möglich.
Nein.