Gewalt, Konfliktbewältigung und Extremismus

Fachstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Die Fachstelle in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig bietet Kontakt, wenn Sie zum Thema sexualisierte Gewalt das Gespräch suchen, weil Sie selber betroffen sind, zu den Angehörigen von Betroffenen gehören oder als Mitarbeitende Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt haben.

Wer sind wir?

Die Fachstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist eine weisunfsunabhängige Stelle, die Personen die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche erfahren haben unterstützt, kirchenliche Mitarbeitende im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt berät und Präventionsarbeit im Bereich der Ev.-luth Landeskirche leistet.

An wen richtet sich unser Angebot?

Das Angebot der Fachstelle richtet sich an:

  • Betroffene Personenen von sexualisierter Gewalt
  • ehrenamtliche und hauptberufliche krchliche Mitarbeitende
  • Teilnehmende und deren Familienangehörigen und Besucher*innen von kirchlichen Angeboten
  • Ratsuchende und Interessierte

Was umfasst unser Angebot?

Prävention

  • Präventionsschulungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende
  • Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten

Intervention

  • Meldestelle für Vorfälle sexualisierter Gewalt
  • Vermittlung von Hilfen und Unterstützung für Betroffene von Vorfällen sexualisierter Gewalt
  • Beratung von Fachkräften und Leitungskräften nach Kenntnisnahme von Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt auf der Grundlage des Interventionsplans.
  • Gemeinsam mit Verantwortlichen sowie weiteren Fachkräften werden alle erforderlichen Schritte, beispielsweise zum Schutz Betroffener eingeleitet.

Aufarbeitung

  • Beratung und Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in zurückliegenden Fällen aus der Landeskirche in Braunschweig
  • Beratung und Weiterleitung von Anträgen an die Anerkennungskommission.

Was sollten Sie noch über uns erfahren?

Betroffene sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet die Anerkennungskommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gebildet ist.

Entstehen für die Hilfesuchenden / den Hilfesuchenden Kosten?

Hilfesuchenden entstehen keine Kosten.
Auch die Teilnahme an Präventionsschulungen ist kostenlos.