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Jobcenter Braunschweig: Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungspaket- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder in der Schulkindbetreuung teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.

Wer sind wir?

Das Jobcenter Braunschweig ist eine gemeinsame Einrichtung zwischen der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar und der Stadt Braunschweig und befindet sich seit November 2011 in der „Toblerone“ am Bahnhof (Willy-Brandt-Platz 7).

An wen richtet sich unser Angebot?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Was umfasst unser Angebot?

Zum Bildungspaket gehören Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder die Schulkindbetreuung besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden. Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe. Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.
Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen. Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

 

Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:

 

  • 174 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 116 Euro im ersten, 58 Euro im zweiten Schulhalbjahr. 
  • 15 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
  • Übernahme der Kosten für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, in der Schulkindbetreuung oder in der Kindertageseinrichtung.
  • Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge und Klassenfahrten in Schule und Kita.
  • Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
  • Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

Was sollten Sie noch über uns erfahren?

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter Braunschweig. Auch bei Fragen der Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen das Geld überwiesen.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist die Stadt Braunschweig zuständig.

Entstehen für die Hilfesuchenden / den Hilfesuchenden Kosten?

Es entstehen keine Kosten.

Kontakt

Willy-Brandt-Platz 7
38102 Braunschweig

 

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00 - 11:30 Uhr