Drogen und Sucht | Familie, Erziehung und Entwicklung | Gewalt, Konfliktbewältigung und Extremismus

Kinder- und Jugendschutz

Der städtische Kinder- und Jugendschutz ist u.a. aktiv in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention sowie Medienschutz. Zudem informiert er über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und ergreift Maßnahmen zur Vorbeugung von Verstößen.

Wer sind wir?

Der städtische Kinder- und Jugendschutz ist Teil der Abteilung Jugendförderung im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.

An wen richtet sich unser Angebot?

Der Kinder- und Jugendschutz richtet sein Angebot an Gewerbetreibende, Veranstalter und Eltern, aber auch Heranwachsende, die wissen wollen, was laut Gesetz verboten ist.

Was umfasst unser Angebot?

Zu den Aufgaben des Sachgebiets gehören der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII und damit Angebote im Präventionsbereich sowie Aktivitäten zur Vorbeugung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Im Vordergrund stehen Auskunft und Informationen über das Jugendschutzgesetz, das beispielsweise die Frage regelt, wie lange sich Minderjährige in Diskotheken aufhalten dürfen, und den öffentlichen Konsum von Alkohol und Zigaretten einschränkt bzw. verbietet. Im Vorfeld von Veranstaltungen, Volks- und Stadtteilfesten wird auf Anfrage der Veranstalter gemeinsam in Betracht gezogen, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beitragen bzw. zur Eindämmung von Alkoholmissbrauch und anderen Gefährdungen für Minderjährige getroffen werden können. Neben restriktiven Kontrollen durch den städtischen Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und die Polizei wird hier durch aufklärende Maßnahmen ein präventiver Ansatz verfolgt.

Die Ausgabe von Informationsmaterialien und Elternabende tragen dazu bei, das Wissen um den kommunalen Kinder- und Jugendschutz und das Jugendschutzgesetz zu erhöhen.

Im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes initiiert der städtische Kinder- und Jugendschutz Präventionsprojekte in den Bereichen Sucht, Gewalt und Medien. Im Wesentlichen richtet sich das Angebot an Schulen.

Was sollten Sie noch über uns erfahren?

Das Sachgebiet Kinder- und Jugendschutz lädt 3-4mal jährlich zum "Netzwerks gegen Gewalt- Braunschweig präventiv" ein und ist eine Netzwerkstelle, die in weitere Facharbeitskreise bzw. Arbeitszusammenhänge eingebunden ist. Hierzu zählen der Arbeitskreis Suchtprävention, der Arbeitskreis "HaLT", der Beirat des Braunschweiger Fanprojekts, das Mediennetzwerk u.a.

Entstehen für die Hilfesuchenden / den Hilfesuchenden Kosten?

Es entstehen keinerlei Kosten für unser Angebot.

Kontakt

Eiermarkt 4 – 5
38100 Braunschweig

 

Ansprechpartner

Thomas Seliger

Michael Roos

Marie Barnstorff