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Klimaurteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof drängt Staaten zum Handeln

Staaten, die nicht genügend für den Klimaschutz tun, verstoßen gegen Menschenrechte

Klimaschutz ist ein Menschenrecht - das urteilte jüngst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt nicht nur klipp und klar: Der Klimawandel ist eine Tatsache und eine echte Bedrohung für die Menschenrechte. Er sagt auch: Menschen können klagen und von ihren Regierungen vor Gericht verlangen, dass sie gegensteuern. Dabei geben sich die europäischen Richterinnen und Richter nicht damit zufrieden, dass irgendwann irgendetwas unternommen wird. Sie bestehen auf konkreten, quantifizierbaren Zielen und zügigem Handeln. 

Vorangegangen war eine Menschenrechtsbeschwerde der Schweizer Klimaseniorinnen. Erstmal ist nur die Schweiz verurteilt. Allerdings wird davon ausgegangen, dass Klagen von Klimaaktivisten der anderen 46 Mitgliedsstaaten folgen werden. Wenn gerade Ältere angesichts der Hitze um ihr Leben fürchten müssen, wird das Recht auf Leben wertlos. Damit ist es nicht nur Sache der Regierungen, politisch für mehr Klimaschutz zu sorgen. Das Recht ist einklagbar. 

Quelle: Tagesschau