Neuigkeiten und Veranstaltungshinweise

Strafbarer Trend: Jugendliche verbreiten Pornos im Klassenchat

Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in Klassenchats ist ein anhaltendes Problem. Über die strafrechtlichen Folgen sind sich die meisten Beteiligten nicht bewusst.

Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs in Klassenchats ist ein anhaltendes Problem. Verschiedene Kampagnen aus dem Bereich der Kriminalprävention klären bereits über diese ernste Problematik auf. Gruppenchats in WhatsApp und anderen Messengern sind besonders in Corona-Zeiten eine beliebtes Kommunikationsmittel, um mit Freund:innen und Klassenkamerad:innen in Kontakt zu bleiben. Hier werden allerdings nicht nur alltägliche Dinge besprochen, sondern leichtfertig unzulässige Inhalte geteilt.
Über die strafrechtlichen Folgen sind sich die meisten Beteiligten nicht bewusst. Wie Kinder und Jugendliche an das strafbare Material kommen, ist nicht immer ganz klar. In einigen Fällen kam es vor, dass Chatgruppen von erwachsenen, pädosexuellen Täter:innen gegründet wurden, um gezielt Kinder und Jugendliche einzuladen. Die dort geteilten Inhalte wurden später von den Minderjährigen in anderen Chatgruppen, zum Beispiel im Klassenchat, weiterverbreitet. So erreichten die unzulässigen Bilder und Videos innerhalb kürzester Zeit eine große Verbreitung unter Kindern und Jugendlichen.

Was können Eltern tun, um ihre Kinder zu schützen?

  • Suchen Sie das Gespräch mit ihrem Kind, um es für das Thema zu sensibilisieren. Das Verbreiten von Kinder-, Jugend- und Tierpornografie ist kein Scherz, sondern eine Straftat. Wer auf solche Inhalte stößt oder sie zugeschickt bekommt, ist angehalten sie unverzüglich bei der Kriminalpolizei zu melden.
  • Sprechen Sie mit ihrem Kind über die möglichen Konsequenzen. Zwar sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig, dennoch schützt dies nicht vor einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Dabei werden alle Mediengeräte (Handy, Tablet, Laptop, Spielkonsolen usw.) beschlagnahmt und ausgewertet. Jugendlichen ab 14 Jahren droht eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Unter Umständen müssen auch die Erziehungsberechtigten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, zum Beispiel, wenn der Handyvertrag auf Ihren Namen läuft.
  • Nehmen Sie gemeinsam mit ihrem Kind wichtige Sicherheitseinstellungen am Smartphone vor. Für den WhatsApp-Messenger bedeutet das zum Beispiel, den automatischen Download von Medien auszuschalten (Einstellungen > Daten- und Speichernutzung > Autom. Download von Medien). Darüber hinaus sollte die Privatsphäre so eingestellt sein, dass fremde Kontakte die Handynummer Ihres Kindes nicht einer WhatsApp-Gruppe hinzufügen können. Über Einstellungen > Account > Datenschutz > Gruppen kann man einstellen, welche Kontakte aus dem Adressbuch zu Gruppen hinzufügen dürfen.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass Gruppeneinladungen von Unbekannten generell nicht angenommen werden sollten. Schon das Beitreten einer Gruppe kann durch automatisches Herunterladen von Bild- und Videodateien den Straftatbestand des Besitzes von Kinderpornografie erfüllen. Gruppen können auch direkt bei WhatsApp gemeldet werden.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass sich auch hinter harmlos wirkenden Videos grausame Inhalte verbergen können. Das Vorschaubild kann manipuliert worden sein, um den wahren Inhalt zu verschleiern. Es sollten daher nur Videos geöffnet werden, die von vertrauenswürdigen Personen geschickt wurden.
  • Personen, die als Kind das Opfer sexueller Gewalt geworden sind, leiden oft Jahre später noch darunter, dass Bilder ihres Missbrauchs im Internet zirkulieren. Sprechen Sie mit Ihren Kindern auf altersgerechte Weise darüber, dass sich das Verbreiten von Missbrauchsbildern allein aus Respekt vor den Opfern verbietet.

Auf klicksafe stehen verschiedene Materialien für die Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung:

Mehr zum Thema

Polizeiliche Kriminalprävention für Bund und Länder

Polizei Bayern: Kampagne "Dein Smartphone. Deine Entscheidung" inkl. Elternbriefe für Schulen

Handysektor: Achtung Straftat: Tipps im Umgang mit Porno-Videos

medien-sicher.de: Elternbrief zum Thema Pornosticker

Quelle: klicksafe