Grundannahme und Begründung
1. Sich sicher mit dem Fahrrad im Straßenverkehr zu bewegen muss erlernt werden und setzt ein passendes wie funktionstüchtiges Fahrrad voraus. Bei einer signifikanten Anzahl an Kindern und Jugendlichen in Braunschweig sind diese Voraussetzungen nicht gegeben. Das Aufwachsen in prekären Lebensverhältnissen ist hierbei i. d. R. ein maßgebender Faktor.
2. Radzufahren bietet die kostenfreie und flexible Möglichkeit, sich im Stadtgebiet in einem auch größeren Aktionsradius zu bewegen. Ein Rad zur Verfügung zu haben, erleichtert damit Teilhabe. Keines zu haben, schränkt diese dagegen ein und grenzt aus, da es einem beispielsweise nicht möglich ist, gemeinsam mit anderen das Fahrrad als Bewegungsmittel zu nutzen.
3. Die in Braunschweiger Grundschulen etablierte Radfahrprüfung gibt Aufschlüsse über die Fahrtauglichkeit eines Rades und Fahrfähigkeiten des Kindes. Nicht immer ist dabei sichergestellt, dass Kinder a) für die Prüfung überhaupt ein geeignetes Fahrrad zur Verfügung haben und b) im Nachhinein derlei Bedarf bedient wird.
4. Um derlei Benachteiligen auszugleichen, bedarf es eines gezielten, niedrigschwelligen Angebots.
5. Aus ökonomischen, gesundheitlichen und ökologischen Gründen ist das Fahrrad ein hervorragendes Verkehrsmittel. Ein Fahrrad selbst instand halten zu können, ist zudem hinsichtlich der dabei erfahrenen Selbstwirksamkeit eine wichtige Kompetenz.